Bestrahlung bösartiger Erkrankungen
Bei der Behandlung bösartiger Erkrankungen bildet die Strahlentherapie neben der Chirurgie und der Chemotherapie die dritte tragende Säule der Tumortherapie. Dabei lassen sich alle drei Therapieformen in unterschiedlichster Weise kombinieren – sowohl hintereinander als auch parallel.
Die jeweils empfohlenen Therapiekonzepte sind oft international vorgegeben oder werden in interdisziplinären Tumorkonferenzen durch dort vertretene Experten der verschiedenen Fachgebiete festgelegt.
Für den Einsatz der Bestrahlung gibt es zwei grundlegend unterschiedliche Betrachtungsweisen:
Bei der kurativen Behandlung geht man von der Möglichkeit aus, einen Tumor nachhaltig zerstören zu können. Hier werden demzufolge hohe Bestrahlungsdosen eingesetzt, Nebenwirkungen unter der Therapie billigend in Kauf genommen, ohne die Therapie selbst zu unterbrechen. Lindernde Maßnahmen werden eingesetzt – Ziel ist aber die konsequente Durchführung der Bestrahlung, weil nur so die Chance besteht, einen Tumor nachhaltig beherrschen zu können.
Bei der palliativen Bestrahlung stehen die Linderung von bestehenden Beschwerden oder die Vermeidung von drohenden Komplikationen durch eine Tumorerkrankung im Vordergrund. Hier soll die Bestrahlung möglichst so durchgeführt werden, dass die Lebensqualität der Patienten nicht beeinträchtigt wird. Eine Beseitigung des Tumorleidens als solches ist in dieser Situation nicht mehr möglich.